Droht die Zahlungsunfähigkeit? Eine gerichtlich begleitete Restrukturierung kann eine echte Alternative zur Insolvenz sein.
Instrumente aus dem Insolvenzrecht nutzen, ohne ein Insolvenzverfahren einzuleiten? Das Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz (StaRUG) macht es möglich. Voraussetzung: Die Zahlungsunfähigkeit droht, ist aber noch nicht eingetreten. Ein großer Vorteil: Das Verfahren findet ohne Öffentlichkeit statt, eine mögliche Stigmatisierung durch das öffentliche Insolvenzverfahren entfällt. Allerdings: Zahlungsunfähigen oder überschuldeten Unternehmen bleibt der Zugang zu dem StaRUG-Verfahren verwehrt. Für sie ist nur das Insolvenzverfahren vorgesehen.
Der Restrukturierungsplan zeigt den Weg auf
Herzstück des StaRUG ist der Restrukturierungsplan. Er bewertet das Vermögen des Schuldners, zeigt die Ursachen der Krise auf und legt dar, warum dem Unternehmen die Zahlungsunfähigkeit droht. Der Restrukturierungsplan gibt an, mit welchen Maßnahmen das Unternehmen saniert werden soll. In diesem Verfahren entscheidet der Schuldner, welche Gläubiger, auch gegen deren Willen, in den Plan einbezogen werden. Ausgenommen sind hier nur Arbeitnehmerforderungen sowie Beendigungs- und Kündigungsmöglichkeiten von schwebenden Verträgen (etwa Mietverträge). Damit eignet sich das StaRUG besonders für finanzielle Restrukturierungen, mit dem Ziel der Befreiung eines Unternehmens von dessen Schuldenlast.
Professionell durch das StaRUG-Verfahren
Bei der MCGM finden Sie das notwendige betriebswirtschaftliche und sanierungspraktische Know-how vereint mit dem notwendigen Herzblut zur erfolgreichen Sanierung eines Unternehmens nach dem StaRUG. Wir prüfen zunächst für Sie, ob Sie die Möglichkeit dieses Verfahren nutzen können und ob diese Strategie für Sie zielführend ist. Sollten wir gemeinsam zu diesem Schluss kommen und Sie sich dazu entscheiden, übernehmen wir die vollumfängliche Projektverantwortung und -leitung und stellen sicher, dass Sie dieses Verfahren sicher und zielorientiert durchlaufen:
- Wir unterstützen Sie bei der Anmeldung beim Gericht.
- Wir arbeiten alle notwendigen Analysen, Plan- und Vergleichsrechnungen für Sie aus.
- Wir erstellen gemeinsam mit Ihnen den Restrukturierungsplan.
- Wir übernehmen die vertrauensbildende Kommunikation mit allen Stakeholdern, insbesondere auch den Finanzierern und dem Gericht.
Die MCGM als Experte des Vertrauens
Neben diesen Aufgaben einer Unternehmensberatung sieht das Gesetz mit dem Restrukturierungsbeauftragten und dem Sanierungsbeauftragten zwei weitere zentrale und neutrale Rollen in dem StaRUG-Verfahren vor, die jeweils von Externen zu besetzen sind. Sie werden unter bestimmten Umständen vom Gericht bestellt und nehmen vermittelnde und koordinierende Position zwischen dem Unternehmen, den Gerichten und den Gläubigern ein. Beide Rollen erfordern erhebliche persönliche und fachliche Kompetenzen. Die MCGM erfüllt alle Bedingungen und kann auch diese gerichtlich bestellten Rollen wahrnehmen.
In Zukunft Krisen früher erkennen
Das StaRUG verpflichtet die Geschäftsleitung, eine Systematik zur Krisenfrüherkennung im Unternehmen zu implementieren, welche eine Gefährdung des Fortbestands des Unternehmens identifizieren kann. Und zwar völlig unabhängig von der Größe oder der Branche des Unternehmens. Konkret bedeutet dies, die Geschäftsleitung einer GmbH oder AG muss stets Transparenz über die Zahlungsfähigkeit und das Nichtvorliegen einer Überschuldung haben. Lassen Sie uns darüber sprechen. Wir zeigen Ihnen auch in dieser Hinsicht gerne einen Weg auf.