Die Insolvenz ist eingetreten oder droht? Wer entschlossen handelt, kann das in eine große Chance verwandeln. Wir erklären wie.
In existenziellen Krisen ist entschlossenes, schnelles und konsequentes Handeln gefragt. Egal, ob dem Unternehmen die Insolvenz droht oder diese bereits eingetreten ist – wir führen Sie mit unseren lösungsorientierten Spezialisten und Experten geradlinig und sicher durch solche absolute Ausnahmesituation. Dann besteht eine realistische Chance, die Insolvenz nicht nur zu meistern, sondern gestärkt daraus hervorzugehen.
Frühzeitig agieren – handlungsfähig bleiben
Eine Insolvenz bedeutet heute nicht mehr vornehmlich die Liquidation und Zerschlagung des Unternehmens. Insolvenz bedeutet heute insbesondere die große Chance auf einen erfolgreichen Neustart. Je früher Sie handeln, umso geringer sind die Einschnitte und Konsequenzen. Und desto größer sind die Chancen auf eine aussichtsreiche Zukunft. Aber: Eine Insolvenz ist immer eine betriebswirtschaftlich angespannte und rechtlich komplexe Situation, die gemeistert werden will.
Vor der Stellung eines Insolvenzantrages sind verschiedene Aspekte zu berücksichtigen, bei denen wir Sie zielführend begleiten können. Hierzu gehört zum Beispiel die Erarbeitung eines aussagefähigen Finanzstatus und der kurzfristigen Liquiditätsplanung. Damit einher geht die Prüfung des Vorliegens von Insolvenzantragsgründen, zum Beispiel entsprechend dem Standard IDW S 11. Wir zeigen auf, ob die Zahlungsunfähigkeit oder die Überschuldung droht oder bereits vorliegen. Wichtiger aber ist: Wir erarbeiten damit auch die Möglichkeiten, wie das zu vermeiden ist und was dafür zu tun ist.
Die Chancen der unterschiedlichen Verfahren wahrnehmen
Dem Unternehmen stehen drei verschiedene Verfahren zur Verfügung, um die Insolvenz oder drohende Insolvenz erfolgreich zu bewältigen.
Sanierung in Eigenverwaltung
Das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) bietet die Möglichkeit zur Eigenverwaltung in der Insolvenz. Der Vorteil: In der Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsführung in der Verantwortung und führt das Unternehmen weiterhin, um einen reibungslosen Übergang zu ermöglichen und Know-how-Brüche zu vermeiden. Das Unternehmen bzw. die Geschäftsführung wird nur durch einen gerichtlich bestellten Sachwalter unterstützt und vervollständigt. Der Sachwalter muss bei bestimmten Geschäftsvorgängen zustimmen. Zustimmungspflichtig sind zum Beispiel wesentliche finanzielle Vorgänge und Zahlungen oder auch Veränderungen in der Geschäftsführung. Die eigentlichen unternehmerischen Handlungen verbleiben bei der Geschäftsführung, bei den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft und dem Management.
Die MCGM verfügt über das notwendige spezifische Wissen, um eine Sanierung in Eigenverwaltung schnell und erfolgreich durchzuführen, in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem Sachwalter und der Geschäftsführung. Unsere Aufgaben sind vielfältig: Wir sorgen für die notwendige Stabilisierung des Unternehmens, erstellen solide Liquiditäts- und Kapitalbedarfspläne und unterstützen bei der operativen Sicherung der Liquidität und Zahlungsfähigkeit. Wir erstellen gemeinsam mit den relevanten Unternehmensvertretern substanzielle Sanierungskonzepte, übernehmen die Kommunikation zu allen Stakeholdern und orchestrieren die operative Umsetzung des Sanierungskonzeptes. Wir übernehmen gerne auch die operative Verantwortung, z.B. als Sanierungsgeschäftsführer, als Chief Restructuring Officer (CRO) oder in anderen Linienfunktionen.
Sanierung im Schutzschirmverfahren
Das Schutzschirmverfahren hat das Ziel, die Insolvenz in Eigenverwaltung zu stärken und die Verantwortlichen zu einer frühzeitigen Sanierung zu bewegen. Das Schutzschirmverfahren ist nahezu identisch mit dem zuvor dargestellten Eigenverwaltungsverfahren. Mit einem Unterschied: Sie können es bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit beantragen und nicht erst bei vorliegender Insolvenzreife. Sofern die Zahlungsunfähigkeit noch nicht vorliegt, kann eine Schutzschirmbescheinigung nach § 270 b Abs. 1 InsO erstellt werden. Der Vorteil: Mit diesem Schutzschirm steht dem Unternehmen ein Verfahren zur Verfügung, mit dem der Schuldner unter dem Schutz der Insolvenzordnung eine Sanierung gezielt vorbereiten kann. Häufig bedeutet das die Erarbeitung eines detailliert vorzubereitenden Insolvenzplans, um das Unternehmen zu erhalten. Von den üblichen insolvenzrechtlichen Einschränkungen bleibt das Unternehmen befreit. Die Geschäftsführung bleibt handlungsfähig und kann der laufenden Geschäftstätigkeit weiter nachgehen. Einbrüche im operativen Geschäft werden dadurch vermieden.
Regel- und Planverfahren
Grundsätzlich verfolgt das Insolvenzverfahren das Ziel, „die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, indem das Vermögen verwertet und der Erlös verteilt oder in einem Insolvenzplan eine abweichende Regelung insbesondere zum Erhalt des Unternehmens getroffen wird“ (§ 1 InsO). Es wird unterschieden zwischen Regel- und Planverfahren.
Das Regelverfahren zielt auf eine gleichmäßige Gläubigerbefriedigung im Rahmen einer Quotenregelung ab. Möglich wird das durch die Liquidation der Einzelteile des Unternehmens oder durch die sogenannte übertragende Sanierung in Form des Verkaufs von Unternehmensteilen oder des ganzen Unternehmens.
Das Insolvenzplanverfahren erlaubt eine Ungleichbehandlung einzelner Gläubigergruppen und zielt auf den Erhalt des Unternehmens ab. Hierzu ist dem Insolvenzgericht ein detailliert auszuarbeitender Insolvenzplan vorzulegen und den Gläubigern zur Abstimmung zu stellen. Durch die Ungleichbehandlung der Gläubigergruppen bedarf der Insolvenzplan entsprechender Zustimmungspflichten, um rechtskräftig zu werden.
So gelingt der Weg aus der Krise
Wir unterstützen Unternehmen und Insolvenzverwalter bei diesen komplexen, oftmals zeitkritischen Aufgaben, indem wir Transparenz über die wirtschaftliche Gesamtsituation schaffen, gemeinsam mit den Verantwortlichen den Sanierungs- bzw. Insolvenzplan erarbeiten, bei der Durchführung der Due Diligence unterstützen, den M&A-Prozess im Rahmen des Dual-Track-Verfahrens begleiten und dabei die Interessen der Schuldner wahren sowie erfahrene Interimsmanager (Chief Restructuring Officer, CRO) stellen, um das operative Geschäft zu führen und die Restrukturierung einzuleiten und voranzutreiben.